Information: Was passiert beim SV Germania Helstorf wenn kein Vorstand gewählt wird?

Quelle: Satzung des SV Germania Helstorf und BGB §26 ff

1.)

Wenn kein 1. Vorsitzender neu gewählt wird, vertritt ihn zunächst der 2. Vorsitzende in Zusammenarbeit mit dem 3. Vorsitzenden in allen Belangen!

2.)

Tritt der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende (und ggf. der gesamte restliche Vorstand) ebenfalls zurück, werden sofort „Neuwahlen des Vorstandes“  angesetzt.

3.)

Sollten in der ordentlichen Mitgliederversammlung keine Nachfolger gefunden werden, so werden in einer extra einberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung „Neuwahlen des Vorstandes“ angesetzt. In der Zwischenzeit ruhen alle Rechtsgeschäfte des Vereins (der Verein ist jetzt „handlungsunfähig“ weil kein gesetzlicher Vertreter gewählt worden ist).  Es darf in der Zwischenzeit auch kein Mitglied oder ehemaliges Vorstandsmitglied mit der vorrübergehenden Vereinsführung betraut werden! Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist daher schnellstmöglich einzuberufen! Die Einberufung darf noch der alte Vorstand tätigen.

4.)

Sollte auch in der außerordentlichen Mitgliederversammlung („Neuwahlen des Vorstandes“) kein neuer Vorstand gewählt werden können, muss kurzfristig eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung, leider dann,  zur „Auflösung des Vereins“ einberufen werden. Damit die dringenden Geschäfte und der Sportbetrieb des Vereins weiterlaufen können, wird beim Amtsgericht dann der Antrag auf „Bestellung eines Notvorstandes mit einer Befugnis für Rechtsgeschäfte“ eingereicht.

5.)

Damit diese außerordentliche Mitgliederversammlung zur „Auflösung des Vereins“ beschlussfähig ist, müssen 4/5 der Mitglieder anwesend sein. Für die Auflösung des Vereins müssen ebenfalls 4/5 der Stimmberechtigten abstimmen.

6.)

Sollte eine Beschlussfähigkeit (4/5 Mehrheit) in der o.g. Versammlung nicht erreicht werden bzw. nicht genug Mitglieder in der Versammlung anwesend sein, so wird 4 Wochen später diese Versammlung noch einmal wiederholt. Die Versammlung ist dann allerdings ohne Rücksicht auf die Anzahl der Stimmberechtigten beschlussfähig.

7.)

Der Verein wird in dieser „letzten  Versammlung“ zunächst formell aufgelöst und „Liquidatoren“ bestimmt, die alle laufenden Aktivitäten und Rechtsgeschäfte des Vereins beenden! Das Vermögen des Vereins fällt dann dem Sportbund Niedersachsen e.V. zu.