Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder: 

(Auszug aus der Satzung bzw. *gemäß neuer Aufgabenverteilung seit 2008):


1. Vorsitzender: 

Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein rechtlich nach innen und außen. Er regelt das Verhältnis der Mitglieder untereinander und zum Verein. Er beruft zusammen mit dem Schriftführer Sitzungen und Mitgliederversammlungen ein. Er hat die Aufsicht über die gesamte Geschäftsführung des Vereins, des Vorstandes und aller Organe außer dem Ehrenrat. Er unterzeichnet alle Sitzungsprotokolle und alle wichtigen bzw. verbindlichen Schriftstücke. *Zudem nimmt er an öffentlichen Auftritten teil (meist repräsentative Aufgaben). Er arbeitet eng mit dem Kassenwart zusammen.

  

2. Vorsitzender: 

Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden im Behinderungsfall in Zusammenarbeit mit dem 3. Vorsitzenden in allen vorher bezeichneten Angelegenheiten. *Er beaufsichtigt die Mitgliederverwaltung und sorgt für die Einziehung der Beiträge in Zusammenarbeit mit dem Kassenwart. Zudem ist er Ansprechpartner für den Platzwart. 

 

3. Vorsitzender: 

Der 3. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden im Behinderungsfall in Zusammenarbeit mit dem 2. Vorsitzenden in allen vorher bezeichneten Angelegenheiten. *Er sorgt unterdessen für den Einzug der Werbegelder und betreut die Sponsoren des Vereins. Er regelt und genehmigt die Einkäufe des Vereins.

  

Sportwart: 

Der Sportwart bearbeitet sämtliche überfachlichen Sportangelegenheiten und sorgt für ein gutes Einvernehmen zwischen den Abteilungsleitungen. Er hat die Oberaufsicht bei allen Übungs- und Sportangelegenheiten, ohne Rücksicht darauf, welche Sportarten sie betreffen. *Er kann zudem Spartenversammlungen einberufen und vermittelt notfalls zwischen Sportlern und Abteilungsleitern. Er ist zudem Ansprechpartner für die Clubheim - Bewirtung und die Vermietung.

  

Kassenwart: 

Der Kassenwart bearbeitet alle Vereinskassengeschäfte und erledigt die Buchhaltung mit dem vereinseigenen PC. Er hat auf der Jahreshauptversammlung eine Jahresabrechnung und den Haushaltsplan für das nächste Jahr vorzulegen. Alle Buchungen sind von ihm bei den Kassenprüfungen durch den 1. Vorsitzenden unterschriebene Belege nachzuweisen. Seine Unterschriftenvollmacht bzw. Kontovollmacht wird zwischen ihm und dem 1. Vorsitzenden geregelt.

  

Pressewart u. Schriftführer: 

Der Pressewart und Schriftführer hat die Interessen des Vereins gegenüber der öffentlichen Presse und der Sportverbände zu vertreten. Er nimmt alle versicherungsrechtlichen Belange war. Er erledigt den anfallenden Schriftverkehr und führt in den Versammlungen Protokoll.  *Er lädt zudem zusammen mit dem 1. Vorsitzenden zu Sitzungen ein und führt den Jahresterminplan. Er ist erster Ansprechpartner für die öffentlichen Medien.

 

Jugendwart: 

Der Jugendwart betreut sämtliche Jugendlichen des Vereins, ohne Rücksicht, welche Sportart betrieben wird. Er hat in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachausschuss (Abteilungen) Richtlinien für eine gesunde körperliche und geistige Ertüchtigung herauszuarbeiten, der dem Alter und Reifegrad der betreffenden Jugendgruppe entspricht.

 

*Einige Aufgabenbereiche wurden in einem Vorstandsbeschluss (2008) neu zugewiesen um Entlastung einzelner Vorstandsposten zu schaffen. Grundlegende Aufgabenumgestaltungen erfordern allerdings einer Satzungsänderung!

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Abteilungsleiter Fußball: 

Der Abteilungsleiter Fußball vertritt die Interessen seiner Abteilung. Er ist dem Vorstand gegenüber verpflichtet und muss regelmäßig aktuelle Berichte in den erweiterten Vorstandsitzungen und in der Mitgliederversammlung vorlegen. *Er ist allen Übungsleitern und Sportlern in seiner Abteilung weisungsberechtigt und führt die Spartenversammlungen. Er kann Trainer (in Absprache mit dem Vorstand) einstellen oder entlassen. Er meldet die Spielergebnisse, regelt die Sportplatzbelegung und beaufsichtigt bzw. verwaltet das Trainingsmaterial. Er kommuniziert mit den Staffelleitern und stellt Spielberechtigungen aus (Passwesen).