Nur wenige Mitglieder waren der Einladung des Vorstandes zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung gefolgt, auf der die seit 1946 nahezu unverändert bestehende Vereinssatzung des SV Germania Helstorf einer grundlegenden Neufassung unterzogen wurde.

Mehrere Tage hatte Pressewart Jürgen Gödecke für den Entwurf der an heute geltende Rechtsgrundlagen angepassten und mit eindeutigeren Formulierungen versehenen Satzung aufgewandt. Neben der von den Sportverbänden vermehrt geforderten Aufnahme der weiblichen Funktionäre in die Regeltexte (z.B. 'der Abteilungsleiter/die Abteilungsleiterin' oder 'der Kassenprüfer/die Kassenprüferin') waren verschiedene Bestimmungen zu ändern. So wurden unter anderem die Vorgaben, die Vereinsbuchführung sei auf dem vereinseigenen PC durchzuführen oder ein bis dato bestehender, nahezu unbegrenzter Versicherungsschutz bei Sportunfällen ebenso zeitgemäß angepasst wie die fehlenden bzw. unklaren Regelungen bezüglich der Ladung zu Sitzungen (z.B. Vorstand, Ehrenrat, etc.) und der Mindestanzahl der hierbei zur Beschlussfassung notwendigen Mitglieder.

Inzwischen liegt diese nach jedem Paragraphen einstimmig beschlossene Änderung unseres Vereinsstatuts, das jetzt nur noch 24 statt bisher 25 Paragraphen umfasst, dem Finanzamt Nienburg vor. Hier erfolgt eine Prüfung, damit die neuen Formulierungen nicht den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit des Vereins zuwiderlaufen. Anschließend wird die Satzung von einem Notar überprüft, vom geschäftsführenden Vorstand (1., 2. und 3. Vorsitzender sowie der Kassenwart) unterzeichnet und zur endgültigen Genehmigung beim Amtsgericht Neustadt eingereicht. Erst ab diesem Zeitpunkt ist sie rechtsgültig und wird über unsere Homepage allen Mitgliedern zugänglich gemacht.